FAQ BauKG &
Baustellenkoordination

Was sind die Pflichten des Bauherrn?

  • +Berücksichtigung von Sicherheitsgrundsätzen
  • Der Bauherr sorgt dafür, dass bei der Planung des Bauprojekts alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsschutzrichtlinien beachtet werden.
  • +Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat
  • Wenn das Bauvorhaben eine bestimmte Größe überschreitet (siehe Tabelle unten), muss der Bauherr eine Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat übermitteln.
  • +Bestellung von Koordinatoren
  • Wenn auf der Baustelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind, bestellt der Bauherr – oder der Projektleiter – Planungs- und Baustellen­koordinatoren.
  • +Trennung von Aufgaben
  • Der Planungs- und Baustellenkoordinator kann, muss aber nicht dieselbe Person sein. Die Bestellung der Koordinatoren muss nachweislich und mit deren Einverständnis erfolgen.
  • +Übertragung der Verpflichtungen
  • Der Bauherr kann seine Pflichten einem fachkundigen Projektleiter übertragen. In diesem Fall übernimmt dieser die Verantwortung für die oben genannten Verpflichtungen.

Als BauherrIn übertragen Sie uns Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß dem BauKG. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.

Wann brauche ich einen Baustellenkoordinator?

Die notwendigen Maßnahmen auf Baustellen hängen von deren Größe und den Arbeitsbedingungen ab. Dabei spielt sowohl die Anzahl der Arbeitnehmer als auch der Umfang der Arbeiten eine Rolle.

Wenn auf einer Baustelle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers tätig sind und die Arbeiten entweder mehr als 30 Arbeitstage dauern oder mehr als 20 Arbeitnehmer bzw. 500 Personentage umfassen, müssen die Grundsätze der Gefahrenverhütung berücksichtigt, eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat übermittelt und ein Baustellenkoordinator bestellt werden. Zudem sind ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten erforderlich.

Handelt es sich um Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber, gelten ähnliche Regelungen: Bei mehr als 30 Arbeitstagen oder über 20 Arbeitnehmern bzw. 500 Personentagen sind ebenfalls die Grundsätze der Gefahrenverhütung einzuhalten, eine Vorankündigung zu übermitteln und ein Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen. Auch hier sind ein SiGe-Plan und eine Unterlage für spätere Arbeiten notwendig.

Bei geringerem Arbeitsumfang, aber gefährlichen Arbeiten, sind neben der Gefahrenverhütung auch die Vorankündigung und die Bestellung von Koordinatoren notwendig. Bei geringem Arbeitsumfang ohne besondere Gefahren reichen hingegen die Gefahrenverhütung und die Unterlage für spätere Arbeiten aus.

Baustellenbedingungen Berück­sichtigung Grundsätze Gefahren­verhütung Vor­ankündigung Pl.-Ko­ordination Bst.-Ko­ordination SiGe-Plan Unter­lage
Baustellenbedingungen AN Art/Umfang der Arbeiten
Arbeitnehmer eines Arbeitgebers > 30 Arbeitstage und > 20 AN oder
> 500 Personentage
ja ja nein ja ja
geringer Arbeitsumfang, jedoch gefährliche Arbeiten** ja nein nein ja ja
geringer Arbeitsumfang ja nein nein nein ja
Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber > 30 Arbeitstage und > 20 AN oder
> 500 Personentage
ja ja nein ja ja
geringer Arbeitsumfang, jedoch gefährliche Arbeiten ja nein ja ja ja
geringer Arbeitsumfang ja nein nein nein ja
*Quelle: AUVA - Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn
**Siehe § 7 Abs. 2 BauKG

Wer macht was und wann?

In der Planungsphase ist der Bauherr dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten einen Planungskoordinator zu bestellen. Dieser erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten. Zwei Wochen vor Baubeginn muss der Bauherr eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat übermitteln.

In der Ausführungsphase bestellt der Bauherr spätestens bei der Auftragsvergabe einen Baustellenkoordinator. Dieser organisiert die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen, passt den SiGe-Plan und die Unterlage laufend an und sorgt für den Aushang der Vorankündigung. Der Bauherr sorgt für den Zugang zum SiGe-Plan.

Tabelle 1: Übersicht Tätigkeiten und Aufgaben*
Planung (Vorbereitung) Ausführung
Bauherr
ev. BauKG Projektleiter
Planungskoordinator Planer Baustellenkoordinator ausführende Unternehmen
*Quelle: AUVA - Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn
Tabelle 2: Tätigkeiten in der Planungsphase (Vorbereitungsphase)
Was Wer Wann
Bestellung Planungskoordinator Bauherr Vor Beginn der Planungsarbeiten
Ausarbeitung SiGe-Plan Planungskoordinator In Planungsphase
Ausarbeitung Unterlage Planungskoordinator In Planungsphase
Erstellen Vorankündigung und Übermittlung an Arbeitsinspektorat Bauherr 2 Wochen vor Baubeginn
*Quelle: AUVA - Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn
Tabelle 3: Tätigkeiten in der Ausführungsphase
Was Wer Wann
Bestellung Baustellenkoordinator Bauherr spätestens bei Auftragsvergabe
Organisation der Zusammenarbeit Baustellenkoordinator laufend, wenn versch. Arbeitgeber
Anpassung SiGe-Plan Baustellenkoordinator laufend
Anpassung Unterlage Baustellenkoordinator laufend
Aushang Vorankündigung Bauherr laufend
Zugang zu SiGe-Plan Bauherr laufend
*Quelle: AUVA - Bauarbeitenkoordination Leitlinie für Bauherrn

Welche Dokumente benötige ich?

Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat

Als Bauherr müssen Sie spätestens zwei Wochen vor Baubeginn eine Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat übermitteln, falls das Bauvorhaben eine gewisse Größe überschreitet.

Die Vorankündigung ist laufend zu aktualisieren.

Diese Vorankündigung enthält Informationen wie:
  • +Datum der Erstellung
  • +Bezeichnung des Bauvorhabens und Standortbeschreibung
  • +Art des Bauwerkes bzw. der Bautätigkeiten
  • +Name und Anschrift von Bauherrn, Koordinatoren, Projektleiter
  • +Bauzeit (Beginn und Dauer, eventuell geplante Unterbrechungen)
  • +Anzahl der ArbeitnehmerInnen
  • +Anzahl der Unternehmen und Selbständigen, die tätig werden
  • +Bereits beauftragte Unternehmen

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) stellt sicher, dass Sicherheitsmaßnahmen frühzeitig geplant und während der Bauarbeiten konsequent umgesetzt werden.

Der SiGe-Plan ist bei Änderungen laufend anzupassen.

Der Plan umfasst:
  • +Allgemeine Angaben
  • +Angaben über die Baustelle und deren Umfeld
  • +Mit besonderen Gefahren verbundene Arbeiten
  • +Auf Grundlage des Bauablaufplans festgelegte Schutz- und Koordinationsmaßnahmen
  • +Gemeinsam genutzte Schutzeinrichtungen
  • +Allgemeine Regelungen für die Baustelle
  • +Liste der Beilagen
  • +Zuständigkeiten für Schutzmaßnahmen

Unterlage für spätere Arbeiten

Die Unterlage wird in der Vorbereitungsphase erstellt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird sie von den Koordinatoren an den Bauherrn übergeben und erläutert. Sie gewährleistet die Sicherheit für Arbeitnehmer, die in Zukunft Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Bauwerk durchführen. Im Wesentlichen fungiert die Unterlage als eine Art Betriebsanleitung für die sichere Instandhaltung des Gebäudes.

Die Unterlage ist bei Änderungen entsprechend anzupassen.

Diese Unterlage enthält:
  • +Allgemeine Angaben (Übersichtsplan, Lageplan)
  • +Sicherheitsmaßnahmen für spätere Arbeiten (z. B. Anschlagpunkte am Dach)
  • +Zusammenstellung der gefahrbringenden Baustoffe
  • +Aufstellung der prüfpflichtigen Anlagenteile (Lift, Anschlagpunkte)
  • +Liste der Beilagen (Bedienungsanleitung, Pläne, Prüfbefunde, Ausführungspläne)
  • +Hinweise zur Aufbewahrung der Unterlage
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