Die notwendigen Maßnahmen auf Baustellen hängen von deren Größe und den Arbeitsbedingungen ab. Dabei spielt sowohl die Anzahl der Arbeitnehmer als auch der Umfang der Arbeiten eine Rolle.
Wenn auf einer Baustelle Arbeitnehmer eines Arbeitgebers tätig sind und die Arbeiten entweder mehr als 30 Arbeitstage dauern oder mehr als 20 Arbeitnehmer bzw. 500 Personentage umfassen, müssen die Grundsätze der Gefahrenverhütung berücksichtigt, eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat übermittelt und ein Baustellenkoordinator bestellt werden. Zudem sind ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie eine Unterlage für spätere Arbeiten erforderlich.
Handelt es sich um Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber, gelten ähnliche Regelungen: Bei mehr als 30 Arbeitstagen oder über 20 Arbeitnehmern bzw. 500 Personentagen sind ebenfalls die Grundsätze der Gefahrenverhütung einzuhalten, eine Vorankündigung zu übermitteln und ein Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen. Auch hier sind ein SiGe-Plan und eine Unterlage für spätere Arbeiten notwendig.
Bei geringerem Arbeitsumfang, aber gefährlichen Arbeiten, sind neben der Gefahrenverhütung auch die Vorankündigung und die Bestellung von Koordinatoren notwendig. Bei geringem Arbeitsumfang ohne besondere Gefahren reichen hingegen die Gefahrenverhütung und die Unterlage für spätere Arbeiten aus.