Auf Baustellen ist das Unfallrisiko doppelt so hoch wie in anderen Bereichen. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz BauKG zielt darauf ab, dieses Risiko durch bessere Sicherheitskoordination zu senken. Dabei geht es insbesondere um die verbesserte Abstimmung der Arbeitnehmerschutzmaßnahmen bereits in der Planungsphase.
Es ist nicht das Ziel, Bauunternehmen zusätzliche Aufgaben zu schaffen und somit unnötige Kosten zu verursachen. Vielmehr sollen sie rechtzeitig alle notwendigen Informationen erhalten, um eine korrekte Kalkulation und Arbeitsvorbereitung zu gewährleisten. Eine Schlüsselposition haben dabei die Baustellenkoordinatoren.
- +Planungs- und Baustellenkoordination gem. §§ 4+5 BauKG
- +Projektleitung im Sinne des BauKG
- +Vorankündigung
- +Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
- +Unterlage für spätere Arbeiten
- +Überwachung der Umsetzung des SiGe-Planes auf der Baustelle
- +Protokollierung der Baustellenbesuche
- +Information an die Beteiligten
- +Unterweisung der Abreitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf der Baustelle
Weiterführende Informationen: Kommentiertes Bauarbeitenkoordinationsgesetz (Arbeitsinspektion)
- +Entsprechend des Baustellenumfangs
- +Pauschale ohne Nebenkosten