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Thema: BauKG im privaten Wohnhausbau – Rechtliche Grundlagen & Sicherheitspflichten

Gesetzliche Grundlage des BauKG


BauKG im privaten Wohnhausbau – Rechtliche Grundlagen & Sicherheitspflichten

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer*innen tätig sind. Es regelt den Sicherheits- und Gesundheitsschutz durch die Koordination während der Planung und Ausführung von Bauarbeiten. Gemäß BauKG ist der Bauherr die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag das Bauwerk errichtet wird. Der Bauherr ist somit die erste Instanz in der Auftragskette, die für das Bauvorhaben verantwortlich ist.

Gilt das BauKG für private Bauherren?


Ja, auch private Bauherren unterliegen den Anforderungen des BauKG, sofern Arbeitnehmer*innen auf der Baustelle beschäftigt sind. Die Koordination der Baustellensicherheit bleibt bis zur Fertigstellung des gesamten Bauwerks erforderlich.

Die größten Sicherheitsrisiken treten insbesondere in der Rohbauphase auf, darunter:

  • + Erdarbeiten:
    Gefahr von Rutschungen und Einsturz

  • + Decken- und Dacharbeiten:
    Absturz- und Durchbruchgefahr

  • + Offene Bauelemente:
    Stiegenhäuser, Balkone oder Deckendurchbrüche

Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen müssen bereits in dieser Phase umgesetzt werden. Dazu zählen Gerüste, provisorische Geländer, Absturzsicherungen sowie Sanitär- und Sozialeinrichtungen. Diese Maßnahmen sind bis zur Fertigstellung der jeweiligen Gewerke bzw. bis zum Bauabschluss aufrechtzuerhalten.



Praxis im privaten Wohnhausbau

Häufig wird im privaten Hausbau ein externer Baustellenkoordinator lediglich bis zur Fertigstellung des Rohbaus bestellt – in der Regel für zwei bis drei Monate. Formal legt der externe Koordinator seine Tätigkeit danach zurück und danach übernimmt der Bauherr die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen gemäß Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).

Mit unserer Expertise sorgen wir für eine sichere Baustelle und unterstützen private Bauherren bei der gesetzeskonformen Umsetzung des BauKG.

Unsere Unterstützung für Bauherren

Wir unterstützen private Bauherren bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen durch:

  • + Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans:
    • - Wer?
      Verantwortlichkeiten für Errichtung, Instandhaltung und Abbau von Sicherheitseinrichtungen.
    • - Wann?
      Zeitliche Planung der Sicherheits- und Sozialeinrichtungen (z. B. WCs, Waschgelegenheiten, Pausenräume, ggf. Heizung).
    • - Wie?
      Vorgaben zur Herstellung und Dimensionierung für die auf der Baustelle tätigen Arbeitnehmer*innen.

  • + Baustellenbegehung auf Anfrage:
    Unser Baustellenkoordinator steht zur Beratung und Unterstützung bereit – insbesondere in der Schlussphase, wenn mehrere Gewerke parallel arbeiten und Sicherheitseinrichtungen schrittweise demontiert werden.

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Thema: Photovoltaikanlage Baustellensicherheit

Baustellensicherheit bei der Errichtung von PV-Anlagen - Ihre Verantwortung als Bauherr


Photovoltaikanlage Installation auf einem Dach mit Sicherheitsmaßnahmen

Die Installation einer Photovoltaikanlage lohnt sich wirtschaftlich und ist ein wichtiger Beitrag zur Energieeffizienz. Doch die Errichtung von PV-Anlagen birgt auch Risiken, insbesondere auf Dächern. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Bauherren bereits in der Bauvorbereitung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung dieselbe Sorgfalt wie der Bau-, Termin- und Kostenplanung widmen.

Sicherheit auf der Baustelle – Das sollten Sie beachten


Photovoltaikanlagen werden zunehmend auf Neubauten und Bestandsgebäuden installiert, wodurch immer mehr Arbeiten in großer Höhe stattfinden. Dabei bestehen erhebliche Absturzgefahren.

Um Unfälle zu vermeiden, sind folgende Maßnahmen essenziell:

  • + Absturzsicherung:
    Montage- und Wartungsarbeiten erfordern Schutzmaßnahmen wie Geländer, Fangnetze oder persönliche Schutzausrüstung.

  • + Sichere Zugänge:
    Schon bei der Erstbesichtigung sollten sichere Aufstiegs- und Zugangsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

  • + Kollektivschutz vor Individualschutz:
    Wo möglich, sollten kollektive Sicherungsmaßnahmen Vorrang haben, um das Unfallrisiko zu minimieren.

Ein besonderes Gefahrenpotenzial stellen Dächer mit Wellplatten aus Faserzement (Welleternit) dar. Diese sind oft nicht durchbruchsicher und können bei älteren Gebäuden asbesthaltige Materialien enthalten.



Häufige Gefahrenquellen auf Dächern

Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen die größten
Gefahrenquellen auf Dächern auflisten:

  • + Absturzkanten
  • + Anschlüsse und Übergänge
  • + Durchbrüche, Lichtkuppeln
  • + Stromführende Leitungen
  • + Nässe, Eis und Schnee
  • + Lagernde Materialien (Stolpergefahr)
  • + Unsichere Zugänge und Ausstiege

Unser Service für Ihre Baustellensicherheit

Unsere erfahrenen Baustellenkoordinatoren unterstützen Sie mit individuellen Sicherheitskonzepten und umfassender Beratung:

  • + Entwicklung geeigneter Maßnahmen für sicheres Arbeiten
  • + Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung gemäß BauKG
  • + Kontrolle und Überwachung der Schutzmaßnahmen
  • + Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • + Pflichten und Haftung des Bauherrn

Sicherheit auch nach der Installation

Unsere Planung umfasst nicht nur die Bauphase, sondern auch Sicherheitsmaßnahmen für spätere Arbeiten wie Wartungen, Reparaturen, Reinigung und Demontage der PV-Anlage.


Setzen Sie auf professionelle Baustellensicherheit – Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!

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