Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer*innen tätig sind. Es regelt den Sicherheits- und Gesundheitsschutz durch die Koordination während der Planung und Ausführung von Bauarbeiten.
Gemäß BauKG ist der Bauherr die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag das Bauwerk errichtet wird. Der Bauherr ist somit die erste Instanz in der Auftragskette, die für das Bauvorhaben verantwortlich ist.
Gilt das BauKG für private Bauherren?
Ja, auch private Bauherren unterliegen den Anforderungen des BauKG, sofern Arbeitnehmer*innen auf der Baustelle beschäftigt sind. Die Koordination der Baustellensicherheit bleibt bis zur Fertigstellung des gesamten Bauwerks erforderlich.
Die größten Sicherheitsrisiken treten insbesondere in der Rohbauphase auf, darunter:
- + Erdarbeiten:
Gefahr von Rutschungen und Einsturz - + Decken- und Dacharbeiten:
Absturz- und Durchbruchgefahr - + Offene Bauelemente:
Stiegenhäuser, Balkone oder Deckendurchbrüche
Die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen müssen bereits in dieser Phase umgesetzt werden. Dazu zählen Gerüste, provisorische Geländer, Absturzsicherungen sowie Sanitär- und Sozialeinrichtungen. Diese Maßnahmen sind bis zur Fertigstellung der jeweiligen Gewerke bzw. bis zum Bauabschluss aufrechtzuerhalten.